Ablauf & Kosten
Der Ablauf
Sie können mich auf verschiedenen Wegen kontaktieren. Ich bin sowohl per E-Mail, Kontaktformular als auch telefonisch erreichbar, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Für den ersten Termin werden weder eine Überweisung noch eine Gesundheitskarte benötigt.
Vor dem Beginn der ambulanten Psychotherapie finden sogenannte „Probatorik“-Sitzungen statt. Es geht darum, sich kennenzulernen und eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen, denn diese bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Psychotherapie. Hier ist es mir sehr wichtig, zu betonen, dass ein transparentes Vorgehen und die Einhaltung der Schweigepflicht meinerseits selbstverständlich sind.
Die ersten Sitzungen dienen darüber hinaus der diagnostischen Klärung sowie der Behandlungsplanung mit der Entwicklung individueller Therapieziele. Bei der Behandlung von Kindern werden in der Regel sowohl Sitzungen mit dem Kind als auch mit dessen Bezugspersonen durchgeführt. Bei Jugendlichen kann dies individuell auf die jeweiligen Gegebenheiten abgestimmt werden.
Nach der Probatorik wird, wenn Bedarf besteht und eine Zusammenarbeit in Frage kommt, ein Antrag auf Genehmigung der Psychotherapie bei der privaten Krankenkasse/Beihilfe gestellt. Die Bewilligung stellt eine Voraussetzung für die eigentliche Behandlung dar.
Ambulante psychotherapeutische Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich à 50 Minuten statt. Je nach Bedarf kann dies aber individuell gehandhabt werden.
Es gibt Situationen, in denen keine Psychotherapie notwendig oder möglich ist. Dann können Beratungs- oder Coachingsitzungen passende Optionen darstellen. Hier können wir die Bedingungen individuell abstimmen.
Ich biete zudem auch Videotermine sowie Sitzungen in anderen Settings (wie beispielsweise im häuslichen Umfeld) an.
Die Kosten
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre
Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen – im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens – in meiner Praxis möglich ist. Wenn die Krankenkasse ihren „Sicherstellungsauftrag“ nicht einhalten kann, sind PatientInnen nach §13 Abs. (3) SGB V berechtigt, sich Psychotherapie privat zu beschaffen und sich die Kosten erstatten zu lassen. Sprechen Sie mich gerne dazu an oder erfragen Sie direkt nähere Informationen bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bzw. bei der Krankenkasse Ihres Kindes.
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat dazu einen Ratgeber veröffentlicht. Bitte folgen Sie dem Link:
Als staatlich approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie) bin ich zur Ausübung der Heilkunde zugelassen und im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung (KVN) eingetragen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit der Ziffer 870. Die GOP regelt die Vergütung für alle im Therapieprozess anfallenden Tätigkeiten. Grundsätzlich übernehmen private Krankenkassen und die Beihilfestellen die Therapiekosten. Im Versicherungsvertrag und in der Beihilfeordnung ist geregelt, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrem Sachbearbeiter danach, was benötigt wird. Ich helfe Ihnen gerne bei der Umsetzung und erstelle den entsprechenden Bericht.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten der ambulanten Therapie selbst zu übernehmen. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie beispielsweise die Krankenkasse nicht darüber informieren möchten, dass eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch genommen wird. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten von Beratungs- und Coachingsitzungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen und sind immer eine Selbstzahlerleistung. Es gibt die Möglichkeit, die Kosten in der Steuererklärung bei den Sonderausgaben steuermindernd geltend zu machen.
Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Bestellpraxis. Anders als in klassischen „Wartezimmer-Praxen“ kann die Behandlungszeit nicht individuell gesteuert werden. Bei einer Terminabsage (unter 48 Stunden vor dem Termin) können kaum kurzfristig neue Patienten aufgenommen oder Einzeltermine vereinbart werden. Daher gewährt die Rechtsprechung den PsychotherapeutInnen bei Nichterscheinen der PatientInnen ein Ausfallhonorar. Der Anspruch gründet rechtlich auf § 615 BGB, dem sogenannten Annahmeverzug des Patienten.Das Ausfallhonorar beträgt i.d.R. 75% des jeweiligen Stundensatzes und ist vom Patienten bzw. von den Eltern zu zahlen. Diese Kosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen.
Erwachsene ab dem 22. Lebensjahr
Da die Psychotherapie in meiner Praxis bei PatientInnen ab dem 22. Lebensjahr über die Heilpraktikeerlaubnis erfolgt, ist eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ab dem 22. Lebensjahr grundsätzlich nicht möglich.
Ob eine Psychotherapie in meiner Praxis von Ihrer privaten Versicherung oder von der Beihilfe übernommen wird, ist abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag oder ob ggf. eine Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Sprechen Sie mich dazu gerne an oder fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.
Falls kein Kostenträger gefunden wird, stellt die psychotherapeutische Sitzung ab dem 22. Lebensjahr in meiner Praxis eine Selbstzahlerleistung dar. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Es gibt die Möglichkeit, die Kosten in der Steuererklärung bei den Sonderausgaben steuermindernd geltend zu machen.
Bei meiner Praxis handelt es sich um eine sogenannte Bestellpraxis. Anders als in klassischen „Wartezimmer-Praxen“ kann die Behandlungszeit nicht individuell gesteuert werden. Bei einer Terminabsage (unter 48 Stunden vor dem Termin) können nur schwer kurzfristig neue Patienten aufgenommen oder Einzeltermine vereinbart werden.
Das Ausfallhonorar beträgt i.d.R. 75% des jeweiligen Stundensatzes und ist vom PatientInnen selbst zu zahlen. Diese Kosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen.
Kontakt
Psychotherapiepraxis Viola Meinke
Lange Straße 27
29664 Walsrode
info@therapiepraxis-meinke.de